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Sachsen Anhalt Gefluegelpest Im Saalekreis Nachgewiesen

Sachsen-Anhalt: Geflügelpest im Saalekreis nachgewiesen

Ausbruch in Mücheln (Geiseltal) bestätigt – Stallpflicht für Geflügel im Umkreis von 3 km angeordnet

Im Saalekreis in Sachsen-Anhalt ist die hochansteckende Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Geflügelpest, hat den Ausbruch in einer Haltung in Mücheln (Geiseltal) bestätigt.

Was ist Geflügelpest?

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei gehaltenen Vögeln – wie Hühnern, Truthähnen, Gänsen und Enten – vorkommt. Sie kann zu schweren Symptomen wie Atemnot, Husten und Durchfall führen und in vielen Fällen zum Tod der Tiere.

Übertragung der Geflügelpest

Das Virus wird hauptsächlich über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen übertragen. Es kann auch über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung, Schuhe oder Geräte verbreitet werden.

Stallpflicht für Geflügel im Umkreis von 3 km

Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat das Veterinäramt des Saalekreises eine Stallpflicht für Geflügel im Umkreis von 3 km um den Ausbruchsort angeordnet. Dies bedeutet, dass alle Geflügelhalter in diesem Gebiet ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten müssen. Die Anordnung gilt ab sofort und bis auf Widerruf.

Ausnahmen von der Stallpflicht

Von der Stallpflicht ausgenommen sind lediglich Geflügel, die in Zoos oder Tierparks gehalten werden, sowie Geflügel, das für wissenschaftliche Zwecke gehalten wird.

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest

Neben der Stallpflicht ergreifen die Behörden weitere Maßnahmen, um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen. So werden Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt und Kontaktpersonen ermittelt. Außerdem wird die Bevölkerung gebeten, auf folgende Maßnahmen zu achten:

  • Tote Wildvögel nicht anfassen und dem zuständigen Veterinäramt melden
  • Kontakt mit Wildvögeln vermeiden
  • Stallungen und Volieren vor unbefugtem Zutritt schützen
  • Geflügel nur mit Futter und Wasser aus betriebseigenen Quellen versorgen

Gefahr für die öffentliche Gesundheit?

Die Geflügelpest stellt in der Regel keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Allerdings kann das Virus in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden. Daher sollten Personen, die mit infizierten Vögeln in Kontakt gekommen sind, Vorsichtsmaßnahmen treffen und bei Symptomen wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden einen Arzt aufsuchen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu den Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI): https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchen/vogelgrippe/


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